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Duden, Ammon, Fussi und Ebner
behaupten alle, das Wort bedeute die Bezüge eines aktiven (!) Beamten, was zwar im Zusammenhang mit den Bundesbezügegesetzen zutrifft * "6. Beim Zusammenfall von Pensions- und
Aktivbezug nach den Bezügegesetzen wird nur der Pensionsbezug ausbezahlt." - parlament.gv.at,<
* Pensionsgesetz der Beamten: § 39a. Anrechnung von Pensionsleistungen auf
Aktivbezüge PG (jusline.at)so ausschließlich aber nicht mehr stimmt, denn:
* Eine angemessene Firmenpension kann bis zu 80% der laufenden Bezüge betragen. Die Pension (staatliche Pension und Firmenpension) darf den
Aktivbezug nicht übersteigen.(www.konzeptfinanz.at/)
* Beziehen Sie bereits Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (zB eine Pension oder einen
Aktivbezug), dann werden die Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung bei der Einkommensteuerveranlagung dazugerechnet. (
http://www.steuerfrau.at)*
Profil: "Die durchschnittliche Ersatzrate (das Verhältnis Pension zu
Aktivbezug) beträgt immerhin 75 Prozent" (27.6.1999)
Und auch in DEUTSCHLAND wird von
"Aktivbezügen" im Zusammenhang mit der Altersversorgung/Pensionsvorsorge immer häufiger gesprochen:
* Bei den Bezügen sind sämtliche
Aktivbezüge zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie zu Rentenleistungen führen.(.slpm.de/services/ggf-lexikon)
* Sind Versorgungsbezüge in Höhe eines festen Betrages zugesagt, der im Verhältnis zu den
Aktivbezügen am Bilanzstichtag überhöht ist (sog. Überversorgung)... (www.haufe.de)
* Dies ist der Fall, wenn das zugesagte Ruhestandgehalt mehr als 75% der aktuellen
Aktivbezüge ausmacht.(msa.de/kanzlei/)
* VBV Pensionskasse:
Der Arbeitgeber kann eine Pensionszusage in der Höhe von bis zu 80% des letzten
Aktivbezuges gewähren. Die zur Finanzierung erforderlichen Pensionskassenbeiträge sind in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar.[...] In Summe dürfen die gesetzliche Pension und die Firmenpension nicht höher sein als der letzte
Aktivbezug vor Pensionsantritt. * SFBA AG: »Das Gesetz selbst enthält keine Obergrenze für die Zusagung von Versorgungsbezügen. Die Rechtsprechung der Finanzgerichte hat jedoch entschieden, dass eine Rückstellung nicht gebildet werden kann, soweit die Altersversorgung des Beschäftigten 75 % der gegenwärtigen
Aktivbezüge übersteigt. […] Bei den
Aktivbezügen , die die Bemessungsgrundlage von 100 % bilden, handelt es sich dagegen um die Bezüge zum gegenwärtigen Zeitpunkt, genauer gesagt zum Bilanzstichtag. […]
die Feststellung der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereitet in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten. […]
Zu den
Aktivbezügen , die die 100 % bilden, gehören neben dem eigentlichen Barlohn auch die regelmäßig gewährten Sachleistungen sowie gewinnabhängige Gehaltsbestandteile. « (
http://www.sfba-ag.de) Koschutnig 22.04.2014
Auch andere nehmen am Rachefeldzug teil:
Sep.2014 +3 von JoDo
Sep.2014 -3 von geldtasche Klestils Ruhebezug höher als der Aktivbezug
source: Der Standard. at.(1.4.2004)
Koschutnig 04.06.2016