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Begutachtungsplakette



Plakette, die die vorgeschriebene Fahrzeugüberprüfung bestätigt Das Pickerl schlechthin :-)


Erstellt von: Joachim_Dorner
Erstellt am: 25.01.2016
Bekanntheit: 0%  
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Kommentare (8)


Die Begutachtungsplakette in Österreich („Pickerl“) wird bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen an der Windschutzscheibe und bei einspurigen Kraftfahrzeugen an der Gabel angebracht. Der Turnus wurde 2002 so geändert, dass Neufahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse M1 sowie gewisse Zugmaschinen, Motorkarren und überprüfungspflichtige Anhänger (das sind solche, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten werden darf) erstmals nach drei Jahren, anschließend nach zwei Jahren und danach einer jährlichen Prüfung der Kraftfahrzeugsicherheit und Einhaltung der Abgasgrenzwerte unterzogen werden. Historische Fahrzeuge, das sind insbesondere Fahrzeuge mit Baujahr vor 1956, müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Alle anderen Fahrzeuge, zum Beispiel einspurige Kraftfahrzeuge oder LKW und Busse müssen jährlich überprüft werden.
Wikipedia
Leisita-at-abwesend-de 26.09.2016


Die Überprüfung findet bei Autofahrerclubs (ÖAMTC, ARBÖ) oder in Gewerbebetrieben statt. Eine Prüfbefugnis kann jedoch auch von Ziviltechnikern oder Ingenieurbüros erworben werden. Staatliche Prüfstellen prüfen nur in speziellen Situationen (z. B. polizeilich eingeleitete Überprüfung bei Verdacht auf Mängel). Die Überprüfung findet gemäß dem § 57a Kraftfahrgesetz 1967 statt. Daraus wird unter Berücksichtigung entsprechender EU-Normen das Mängelkatalog-Handbuch erarbeitet. Das Mängelkatalog-Handbuch wird seit 1987 vom österreichischen Wirtschaftsverlag aufgelegt.
Wikipedia
Leisita-at-abwesend-de 26.09.2016


Bild:
http://www.thum.at/wp-content/uploads/2013/05/57a.jpg
Leisita-at-abwesend-de 26.09.2016


Das deutsche Gegenstück in bewegten Bildern.

[https://www.youtube.com/watch?v=Xpvx2Rtghsw%23t=Video::::]

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Leisita-at-abwesend-de 26.09.2016


s.a. den Ersteintrag Begutachtungsplakette vom Jänner 2014.

Wieso wohl in einem solchen Hinweis (d.i. oben der deshalb gelöschte 1. Kommentar ) "kein sachlicher Bezug" enthalten sein mag, wenn darin gesagt wird, dass im Kommentarbereich zum Ersteintrag mehr zum Wort zu finden ist?

Wirklich faszinierend im Zusammenhang mit diesem zweiten Eintrag des Wortes ("1x reicht") sind die FORUM-Beiträge unter
http://www.ostarrichi.org/forum.html?topicid=1018,
insbsondere die an den Haaren herbeigezogene Erklärungsphantasie mit ihren originell konstruierten Verdächtigungen "Hallo Admin, das Problem bei der Begutachtungsplakette entstand so:"
und die Reaktion von Russi [Admin]: "Alles ganz simpel", durch die die fürchterliche Blamage der konstruierten Erklärung deutlich wird.

Viel Vergnügen!
Koschutnig 27.09.2016


Auch dieser Zweiteintrag war sicher nicht als erforderlicher Ersatzeintrag für das unsichtbar gewesene 2 Jahre ältere Original "Begutachtungsplakette" gemeint. Was geschieht nun mit dieser "Dublette" (laut User Sapperlot)?
Koschutnig 17.02.2017


Dublette


📑 📑 http://www.ostarrichi.org/word-19895-similar.html

📑 📑 http://www.ostarrichi.org/word-23238-similar.html
Sapperlot 17.02.2017



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Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.

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Zusätzlich umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich.

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